Der Regionalrat, das Parlament der Bezirksregierung Köln, hat am 11. Oktober 2024 den zweiten Planentwurf zum neuen Regionalplan und eine erneute öffentliche Beteiligung beschlossen.

Der Regionalplan legt die Raumordnung hinsichtlich Besiedlungs-, Gewerbe- , Wald- und Naturflächen, aber auch beispielsweise erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Köln fest. Er ist maßgebend für die Bauleitplanung der Kommunen.

Auf den Webseiten der Bezirksregierung können der neue Plan im zeichnerischen Teil sowie die bisher eingegangenen Eingaben beteiligter Kommunen, Kreise, weiterer Institutionen und der Bürgerschaft im textlichen Teil eingesehen werden. Über eine Stichwortsuche lässt sich zum Beispiel mit Angabe einer Straße, eines Flusslaufes, Baches oder einer anderen Ortsbezeichnung schnell finden, ob und welche Stellungnahmen abgegeben wurden. Bis zum 15. November 2024 besteht erneut Gelegenheit, über diesen Link Eingaben zu machen.

Die kurze Frist ist dem Bemühen geschuldet, den neuen Regionalplan vor den Kommunalwahlen am 14. September 2025 unter Dach und Fach zu bringen. Im Laufe des Verfahrens ist es zu Verzögerungen gekommen, die aus falschen Einschätzungen der Landesregierung NRW und darauf folgenden korrigierenden Gerichtsurteilen resultieren. Das rechtfertigt in keiner Weise die jetzt vorgesehene Eingabefrist von nur einem Monat.

Der neue Regionalplan ist vom Willen getragen, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Wohnungsbaus, des Gewerbes, der Infrastruktur, der Energieversorgung auf der einen Seite und denen des Natur- und Umweltschutzes auf der anderen Seite zu finden. Das ist anzuerkennen. Wir hätten aber deutlich mehr kreative Ansätze zur Flächenschonung erwartet. Zum Beispiel auch einen konkreten Nachweis, wie der neue Regionalplan das Nachhaltigkeitsziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs erreicht. Der Zielwert der Landesregierung (Verbrauch für Verkehrs- und Besiedlungsflächen) liegt bei maximal 5 Hektar pro Tag (!) und wird seit Jahren überschritten. Der Regionalplan macht hierzu keine Angaben.

Erfreulich ist und entspricht einer unserer Forderungen, dass einige der schon im Bergisch-Gladbacher Flächennutzungsplan (FNP) umstrittenen Flächen in Hebborn, Lubusch in Schildgen und Neuborner Busch in Lückerath nunmehr nicht mehr als Besiedlungsfläche erscheinen, sondern Naturflächen bleiben. Neu ist auch, dass Bereiche um Strunde, Mutzbach und Frankenforstbach im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach als Überschwemmungsgebiete definiert werden, was den Erfahrungen aus dem Starkregenereignis im Juli 2021 entspricht und besondere Beachtung bei Bebauungsplänen finden muss.

Wir sehen aber auch einen kritische Punkte:

  • Die Bezirksregierung hatte ursprünglich vorgeschlagen, die im hiesigen Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Waldflächen in Lustheide bzw. an der Brüderstraße als generelle Ausgleichsflächen für andernorts verloren gegangenes Grün beizubehalten. Der Wald westlich neben der geplanten Feuerwache war bereits durch den bestehenden Flächennutzungsplan trotz massiven Protestes der Anwohner als Gewerbefläche ausgewiesen worden. Die Regionalratsfraktionen von CDU, SPD und FDP setzten dennoch mit ihrer Mehrheit durch, dass dies rückgängig gemacht wird, mit der Folge, dass der gesamte Streifen von der BASt bis Lustheide als Grünzone entfällt. (Abbildung links)
  • Eine große Fläche in Spitze bleibt trotz der in vielfacher Hinsicht problematischen Lage weiterhin als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Vorschlag der Bezirksregierung (rechts) und neuer Planentwurf (links)

Die Stadt Bergisch Gladbach hatte in ihrer Stellungnahme die Feststellung eines Siedlungsbedarfes von 107 Hektar für Wohnen und Mischflächen und von 52 Hektar für Gewerbeflächen gefordert. Das entspräche einer Flächenunterdeckung von 70 Hektar. Wörtlich heißt es, „dass für die Zukunft noch Handlungsspielräume durch den Regionalplan eingeräumt und ermöglicht werden müssen, um weitergehende Entscheidungen als im bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) treffen zu können“. Begründet wird dies unter anderem damit, „dass die benachbarten Städte Köln und Leverkusen deutliche Schwierigkeiten sehen, die ermittelten Bedarfe in ihren Stadtgebieten zu decken. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Flächenrücknahmen in Bergisch Gladbach noch unverständlicher“.

Bergisch Gladbach soll also die Belange der städtischen Flächenschonung zurückstellen und noch mehr Siedlungsdruck aus Köln auffangen? Das sehen wir völlig anders. Schon in der zur Diskussion stehenden Bevölkerungsprognose haben wir uns für ein gesundes und mäßiges Wachstum für die Stadt ausgesprochen und vor Zuwächsen gewarnt, die Bergisch Gladbach nicht verkraften kann.

Den Flächenbedarf für Gewerbe sehen wir nicht in Spitze, sondern in der Erweiterung des Gewerbegebietes Obereschbach in Richtung Untereschbach besser gedeckt. Im Stadtplanungsausschuss hatten wir uns für eine vertiefte Prüfung einer solchen Erweiterung ausgesprochen. Es wäre an der Zeit, diese nunmehr einzuleiten.