Im Rahmen der zweiten Offenlage des Regionalplans hatten nicht nur Bürger und Kommunen Gelegenheit, Eingaben zu machen, sondern auch die so genannten Träger öffentlicher Belange (TÖB). Von der Feuerwehr bis zur Bundeswehr, von Naturschutzverbänden, den Vertretern der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Industrie und des Handels und von vielen mehr. Insgesamt rund 300 Institutionen und Kommunen.

Auch der Rheinisch-Bergische Kreis hat als untere Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben. Inhaltlich gibt es dabei eine große Übereinstimmung mit der Auffassung der FWG. Die Behörde macht deutlich, dass vor dem Hintergrund des Naturschutzes und insbesondere des Wasserhaushaltes Eingriffe in Feuchtgebiete oder bestehende Wälder unterbleiben müssen. In Bergisch Gladbach betreffen dies unter anderem den Hoppersheider Busch (Schildgen), Weiden- und Mutzbach (Nussbaum/Katterbach), Diepeschrather Wiese (Hand), Rommerscheid, die Waldflächen an der A4 (Frankenforst). Hierzu heißt es: Der Waldstreifen entlang der Autobahn nimmt Pufferfunktionen sowohl für den Siedlungsraum als auch für das FFH-Gebiet (Fauna, Flora, Habitat) wahr. Er ist als „Lärmschutzwald“, „Klimaschutzwald“ und „Erholungswald“ dargestellt.

Der Mutzbach in Diepeschrath

Der Regionalrat muss diese Stellungnahme in das weitere Aufstellungsverfahren zum Regionalplan einbeziehen. Inwieweit er ihr folgt, entscheidet die dortige politische Mehrheit. Über unsere Vertretung im Regionalrat werden wir uns dafür einsetzen.