Vor dem Hintergrund der anstehenden der 2. und 3. Lesung des Wachstumschancengesetzes im Bundestag haben Kreistagsfraktion und die Freien Wählergemeinschaften im Rheinisch-Bergischen-Kreis einen öffentlichen Appell an die vier Bundestagsabgeordneten des Kreises gerichtet und gefordert, sich für Korrekturen beim geplanten Gesetz im Interesse der Kommunen einzusetzen.
Die Auswirkungen des Wachstumschancengesetz belasten im Wesentlichen die Kommunen. Das geplante Maßnahmenbündel wird dort zu einer erheblichen Verringerung des Steueraufkommens führen. Ein Ausgleich dafür ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebunds (DStGB) müssen die Kommunen Mindereinnahmen von rund 10 Milliarden Euro jährlich bis einschließlich 2027 verbuchen. Das ist vor dem Hintergrund der jetzigen großen finanziellen Belastungen der Kommunen nicht vertretbar. Deshalb ergeht gleichzeitig eine Aufforderung an die im Rheinisch-Bergischen-Kreis vertretenen Fraktionen, sich ebenso für die Belange der Kommunen einzusetzen.
Die schwierige Finanzsituation, bedingt durch überproportional steigende Kommunalaufwendungen im sozialen Bereich, hat sich gerade in NRW in den letzten Jahren weiter dramatisch verschlechtert. Die Belastung durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten (Liquiditätskredite) betrug im Jahr 2021 rund 20 Milliarden Euro. Immerhin fand in Berlin gestern eine Verhandlung über die Kostenverteilung in der Flüchtlingshilfe zwischen Bund und Ländern statt. Das löst allerdings bei weitem nicht die bestehende Problematik auf der Ebene der Kommunen.