Als kommunale Wählergemeinschaft drängt die FWG darauf, sich in Bergisch Gladbach frühzeitig über die Prioritäten bei der Verwendung des Infrastruktur-Sondervermögens im Klaren zu werden. Denn die Verfügbarkeit von Kapazitäten bei der Planung sowie im Baugewerbe und Handwerk wird begrenzt sein, wenn die Nachfrage steigt.
Noch sind zwar viele Fragen darüber offen, welchen Anteil die einzelnen Kommunen aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bekommen, jedoch muss im Interesse der Stadt schnell entschieden werden, wie und wo die Gelder verwendet werden.
Keine Bürokratie aufbauen
Voraussetzung dafür sind unbürokratische Zuweisungen durch das Land. Es darf keine zeitraubende Abstimmungsprozesse und komplizierte Förderverfahren geben. Das bindet nur knappe Personalressourcen und kostet Zeit und Geld. Bereits eingeführte Verteilungsmechanismen, wie sie etwa im kommunalen Finanzausgleich angewendet werden, müssen der Schaffung von durch das Land inhaltlich definierten Fördertöpfen vorgezogen werden.
Für uns ist klar, dass die Hoheit für den Einsatz der Gelder bei den Kommunen liegen muss. Vor Ort weiß man am besten, was dringend gemacht werden muss.
Was ist zu erwarten?
Es ist aber nicht davon auszugehen, mit dem Sondervermögen käme ein üppiger Geldsegen auf die Stadt zu. Wenn man die 100 Milliarden Euro herunter rechnet, die Länder und Kommunen erhalten sollen, könnte für Bergisch Gladbach ein Betrag um die 60 Millionen Euro herauskommen. Das ist zwar eine grobe Schätzung, da die Verteilung und der Eigenanspruch des Landes noch offen sind, zeigt aber die Größenordnung, in der wir uns bewegen. Die Summe wird sich auch dadurch nicht wesentlich erhöhen, dass den Länder zusätzlich eine Kreditrahmen von 0,35 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung zugestanden wird. Das wären für NRW knapp drei Milliarden Euro. Was damit gemacht wird, liegt aber in der Hoheit der Landes.
Gerade deshalb muss jetzt von den Städten und Gemeinden sehr deutlich gemacht werden, dass über die Hälfte aller Bauvorhaben der Öffentlichen Hand von den Kommunen verantwortet wird.
Die in Bergisch Gladbach zu erwartenden Gelder werden aber nicht reichen das aufzuholen, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten versäumt wurde. Nach einer repräsentativen Befragung der KfW-Bank beträgt der kommunale Investitionsstau bundesweit 186 Milliarden Euro, übersteigt also bei Weitem das Volumen des Sondervermögens.

Dringend notwendige Sanierungen und Neubauten von Schulen kosten dreistellige Millionenbeträge
Wer bestellt, der bezahlt
Wir kritisieren, dass den Kommunen in der Vergangenheit durch Bundesgesetze immer mehr Kosten aufgedrückt wurden, die sie in Bedrängnis gebracht haben. Hier ist eine Korrektur nach dem Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ längst überfällig. Der Verfall der kommunalen Infrastruktur wurde durch die Missachtung dieses im Grundgesetz verankerten Leitsatzes bewusst in Kauf genommen. Es wäre wirtschaftlicher gewesen, die Straßen und Schulen laufend instand gehalten zu haben. Die jetzt mit einem Schlag dafür vorgesehene Kreditaufnahme wirkt sich an den Finanzmärkten mit höheren Zinsbelastungen bereits nachteilig aus, auch auf die Kommunen.
Ausgabedisziplin ist weiter Pflicht
Die FWG sieht Bergisch Gladbach somit weiter in der Pflicht, mit spitzer Feder zu rechnen und strenge Ausgabedisziplin zu halten. Denn 60 Millionen Euro würden nicht einmal die Sanierungs- oder Neubaukosten der IGP decken und das ist gerade eine von über 30 städtischen Schulen. Darüber hinaus werden die Instandsetzung des maroden Abwassersystems, unserer Verkehrswege und Verwaltungsgebäude sowie der Neubau von Kitas einen satten dreistelligen Millionenbetrag verschlingen.
Wenn wir uns hier weiter einschränken müssen, erwarten wir das aber auch vom Bund. Die Sondervermögen dürfen nicht Einfallstor für die beginnenden Koalitionsverhandlungen sein, die Beantwortung anderer wichtiger Fragen aufzuschieben und zuzudecken, indem leichtfertig Steuererhöhungen oder noch mehr Verschuldung in Kauf genommen werden.