Für die Raumordnungsplanung existieren mehrere Planungsstufen. In ihnen werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des jeweiligen Planungsraums und seiner Funktionen festgelegt. Wesentliche Vorgaben dazu werden durch den Landesentwicklungsplan (NRW), den Regionalplan (Regierungsbezirk Köln), den Flächennutzungsplan (Stadt Bergisch Gladbach) und durch den Landschaftsplan (Rheinisch-Bergischer Kreis) gemacht.

Landschaftsplan wie Regionalplan befinden sich derzeit in Überarbeitung.

Mit einem Landschaftsplan, der derzeit für den Südteil des Rheinisch-Bergischen Kreises novelliert wird, soll festgelegt werden, welche Bereiche von Natur und Landschaft besonders geschützt werden sollen. Er gilt allerdings nur für Bereiche, die außerhalb von bestehenden Siedlungsflächen liegen. Auch Bergisch Gladbach ist von den geplanten Änderungen betroffen und nimmt als betroffene Kommune zu den Plänen Stellung. Die zuständigen Ausschüsse des Rates befinden dann über mögliche Eingaben.

Die FWG bedauert grundsätzlich, dass der Landschaftsplan ohne große Hürde von der Bauleitplanung außer Kraft gesetzt werden kann. Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete können verkleinert oder ganz gestrichen werden und haben damit einen sehr geringen Schutzstatus. Es gibt auch in Bergisch Gladbach dafür Beispiele. Obwohl bestimmten Landschaftsschutzgebiete ein hoher Schutzstatus aufgrund ihrer Bodengüte, ihrer klimatischen Wirksamkeit oder ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft eingeräumt wird, wurden Teile davon durch den 2019 im Stadtrat von Bergisch Gladbach verabschiedeten Flächennutzungsplan gestrichen. Solche Gebiete werden nunmehr als temporäre Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Eine absurde Bezeichnung, denn die zu schützenden Landschaftmerkmale existieren doch weiter. Daran ändert auch ein Verwaltungsakt nichts.

Landschaftsschutzgebiet in Schildgen

Es gibt einen weiteren Punkt, den wir kritisieren: Das Landesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass bei Änderungen eines Landschaftsplanes eine Umweltprüfung stattzufinden hat. Es sollen erheblichen Auswirkungen u.a. auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser und Luft und die biologische Vielfalt untersucht werden. Eine solche Prüfung hat es schon bei der Umwidmung von Landschaftsschutzgebieten durch den Flächennutzungsplan in der vorgeschriebenen Breite gar nicht gegeben. Im Gegenteil: Die seinerzeit agierende Verwaltung, flankiert von CDU und SPD, hat die vielen Tausend Bürgerinnen und Bürger, die Einspruch eingelegt haben, beschwichtigt: Man werde alles im Rahmen weiterer Bauleitplanung prüfen, hieß es. Dies wird die FWG weiterhin sehr aufmerksam verfolgen. Wir freuen uns, dass dazu inzwischen mit der Klimafunktionskarte und dem Klimaschutzkonzept der Stadt die notwendigen Instrumentarien vorhanden sind.