In den Regionalplänen wird die aktuelle und zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung auf der Grundlage eines kooperativen Erarbeitungsverfahrens untereinander abgestimmt. Sie erstrecken sich auf das Gebiet eines Regierungsbezirkes. Der neue Regionalplan für den Kölner Regierungsbezirk, in dem 4,5 Millionen Einwohner zu Hause sind, betrifft die vier kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen sowie acht Landkreise mit 95 Gemeinden.

Regionalplanungen sind als übergeordnete Pläne von Bedeutung für die Gestaltung der Flächennutzungspläne (FNP) in den Kommunen und damit letzlich für die Bauleitplanung. Auch wenn ein so genanntes Gegenstromprinzip gilt, gemeint ist ein Abstimmungsverfahren zwischen Kommune und Bezirksregierung, müssen Ziele regionalplanerischer Festlegungen zwingend beachtet werden.

Bedeutung des Regionalplans wird unterschätzt

Für die FWG hat der Regionalplan mit seiner Einflussnahme auf den Flächennutzungsplan eine besondere Bedeutung. Unsere Ratsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass zumindest bestimmte Korrekturen am 2019 in Bergisch Gladbach beschlossenen Flächennutzungsplan und davon beeinflussten zukünftigen Regionalplan vorgenommen wurden, die bestimmte klimabedeutsame Grünzügen schützen. Dies ist in die Stellungnahme der Stadt Bergisch Gladbach zum Regionalplan an die Bezirksregierung berücksichtigt worden. Wir hätten uns noch mehr Korrekturen gewünscht, wie sie von den Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht wurden und die dazu beitragen, Bergisch Gladbachs Ruf als Großstadt im Grünen zu stärken. Dies war leider zum entscheidenden Zeitpunkt bei den damals vorherrschenden Ratsmehrheiten (CDU/SPD bzw. seit der letzten Kommunalwahl zunächst Grüne/SPD/FDP) nicht durchsetzbar.

Für uns ist das Thema aber damit keinesfalls abgehakt. Seit dem Flächennutzungsplanbeschluss hat sich bei den erlebten Dürresommern und dem Starkregenereignis gezeigt, wie wichtig das Freihalten von Frei- und Naturflächen in der Stadt ist, um einen Abkühlungseffekt zu erzielen und um die vor Hochwasser schützende Schwammwirkung von Wiese und Wald zu erhalten. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass der aktuelle Flächennutzungsplan insofern mit Fehlern behaftet ist und in dieser Beziehung eigentlich durch die Ereignisse der letzten Jahre schon überholt ist.

Lubusch – diese Idylle sollte im ursprünglichen Flächennutzungsplan verschwinden

Regionalplan vor der Fertigstellung

Aber zurück zum Regionalplan. Die Bezirksregierung und der politisch zuständige Regionalrat wollen einen neuen Regionalplan noch vor den nächsten Kommunalwahlen in eineinhalb Jahren beschließen. Die dazu noch gesetzlich erforderliche zweite Offenlage, bei der die Öffentlichkeit, die Kommunen und Kreise sowie die Träger öffentlicher Belange (z.B. Naturschutzverbände, Feuerwehr, Verbände, Kammern und andere) erneut eine Stellungnahme abgeben können, ist für den Sommer 2024 vorgesehen. Für uns hat dies durchaus ein Geschmäckle, denn die Aufmerksamkeit wird in diesem Zeitpunkt durch Ferien, aber auch durch die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland gering sein. Wir erinnern uns, dass im Erwartungsfieber zur Fußball-WM 2006 in Deutschland (Sommermärchen) zunächst geradezu unbemerkt die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 erhöht wurde.

Für die FWG ändert sich nichts: Wir werden der weiteren Entwicklung im Regionalrat jederzeit besondere Aufmerksamkeit widmen.

Starke Beteiligung der Öffentlichkeit

Soweit zur Zeit bekannt ist, sind knapp 10.000 Eingaben der Öffentlichkeit zur ersten Offenlage des Plans (endete August 2022) eingegangen, die jetzt von der Bezirksregierung abgearbeitet werden. Sie fließen dann in die zweite Offenlage ein. Danach erfolgt die Abwägung der Eingaben mit ihrer Berücksichtigung, Ablehnung oder Teilberücksichtigung durch den Regionalrat. Anschließend erlangt der Regionalplan durch die Veröffentlichung im Landesgesetzblatt Rechtskraft.

Wie so etwas aussieht, kann man bei einem Teilplan zum Regionalplan – hier geht es um die Größe und Abgrabungsrechte bei Kiesgruben – auf den Seiten der Bezirksregierung Köln (Ratsinformationssystem) bereits einsehen.

Ein weiterer Teilplan wird sich mit dem Thema Windenergie befassen, indem die dafür vorgesehenen Gebiete festgelegt werden. Bislang sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis keine Windanlagen vorgesehen, einerseits wegen der Flughafennähe, andererseits wegen erwartbar zu geringer Windausbeute. Kommunen haben aber die Möglichkeit, abweichend Windanlagen zu beschließen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.