Es ist unumstritten, dass das Fahrrad ein wesentlicher Bestandteil einer Verkehrswende ist und gerade innerstädtisch eine wichtige Rolle übernehmen muss. Der Gedanke, Fahrrädern eigene Straßen zu geben und damit losgelöst von den Hauptstraßen einer Stadt zu führen, ist deshalb zu begrüßen und Bestandteil unseres Programms.
Doch so einfach ist es nicht. Sowohl der Verkehrsraum selbst als auch der frei zur Verfügung stehende übrige Raum ist auch in Bergisch Gladbach begrenzt. Die Einrichtung echter Fahrradstraßen kompliziert, denn es gibt überall Berührungspunkte mit dem übrigen Verkehr. Vorfahrts- oder Geschwindigkeitsregelungen lassen sich nicht mir nichts dir nichts ändern. Interessen von Anwohnern stehen denen von Radfahrern oft entgegen. Dies mit Regelungen zu lösen, die Anliegern Ausnahmen gestattet, ist in Städten zwar Pflicht, in der Praxis aber oft ohne besondere Wirkung. Wer ist Anlieger? Wie heißt es so schön: Jeder, der ein Anliegen hat, also auch Besucher, Handwerker, Lieferdienste, Abholer, nicht allerdings Schleichwegnutzer. Der ADAC sagt dazu: „Auch Personen, die jemanden im Anliegerbereich besuchen wollen, dürfen einfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, den man besuchen möchte, zu Hause ist. Es genügt die Absicht, ihn besuchen zu wollen. Selbst unerwünschte Besucher sind zum Einfahren berechtigt.“ Eine Verkehrsüberwachung wird dadurch nahezu unmöglich gemacht.
In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für Fahrräder reserviert. Fahrradfahrer können nebeneinander fahren. Allerdings kann auch bei Fahrradstraßen die Rechts- vor Links-Vorfahrtsregelung erhalten bleiben, sofern nicht der Fahrradstraße durch Vorfahrtsschilder Vorrang eingeräumt wird. Ein weiteres Problem sind Spielstraßen, auf denen auch Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit fahren sollen. Ist das realistisch? Man schaue sich die Bergisch-Gladbacher Fußgängerzone an. Eine Gefährdung von Fußgängern ist hier leider an der Tagesordnung. Auf Fahrradstraßen dürfen PKW parken, wenn diese für sie freigegeben sind. Es herrscht aber die Auffassung, dass generell auf Parkplätze möglichst verzichtet werden soll. Eine Straßenverkehrsbehörde kann aus Sicherheitsgründen die Zahl der Parkplätze einschränken oder sogar absolutes Halteverbot anordnen, denn die Fahrgasse muss bei einen genügenden Abstand zum Fahrradfahrer gewährleisten und gleichzeitig durch einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen vor dem so genannten Dooring schützen.
Fragen über Fragen. Ihre Klärung und Abstimmung ist kompliziert und nimmt vermutlich viel Zeit in Anspruch. Aus diesem Grund haben wir uns im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen (AMV) dafür ausgesprochen, wirklich entscheidende Fahrradrouten in der Planung voranzustellen. Für uns ist das die Nord-Süd-Fahrradroute zur Entlastung der Hauptmagistrale Rösrath-Leverkusen. Dies sieht auch der Rheinisch-Bergische Kreis so. Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist für uns zunächst zweitrangig. Es geht uns darum, ähnlich der Aktion „Rad macht Schule“ sichere Routen auszuweisen und dabei die vorhandenen Fahrradwege in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Eine wichtige Maßnahme dabei wäre die Entschärfung von unübersichtlichen Situationen und Gefahrpunkten. Wir haben vorgeschlagen, zur Erprobung zunächst den Herkenfelder Weg als echte Fahrradstraße auszuweisen und zu bearbeiten, um Erfahrungen zu sammeln. Denn bisherige Versuche, Fahrradstraßen einzurichten (Laurentiusstraße) sind schief gelaufen.
Zusammengefasst heißt das für uns: Zunächst Fahrradrouten ausweisen, dort Gefahrstellen beseitigen. Bestehende Fahrradwege sanieren, herrichten und pflegen. Dort genauso oft Laub beseitigen oder Schnee räumen wie auf Autostraßen.