Wenn man die vorgegebenen Thesen des Wahl-O-Mats der Bundeszentrale für politische Bildung liest, spielen wichtige Themen der Kommunalpolitik keine Rolle. Das erscheint auf den ersten Blick einleuchtend. Aber ist das richtig so?

Schon jetzt beschließt der Bund Gesetze, die erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen haben und von ihnen umzusetzen sind, obwohl ihre Finanzierung durch den Gesetzgeber zum Teil nicht gedeckt ist. Diese Situation könnte sich sogar weiter verschlechtern, denkt man beispielsweise an die wohl unvermeidbare Steigerung der Verteidigungsaufgaben in zukünftigen Bundeshaushalten.

„Wer bestellt, der bezahlt, das so genannte Konnexitätsprinzip, ist zwar Grundsatz des deutschen Staatsrechts und wird dennoch nicht konsequent auf die Kommunen angewandt“ kritisiert Rainer Röhr, FWG-Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Bergisch Gladbach.

Beispiel dafür ist etwa die Flüchtlingshilfe, die bei weitem nicht ausreicht, alle damit zusammenhängenden finanziellen Probleme vor Ort zu lösen. Die Sozialausgaben der Kommunen haben sich seit 2009 verdoppelt. Und auch vermeintliche Hilfen wie die Möglichkeit der Isolierung von kommunalen Ausgaben für die Coronakrise oder den Ukrainekrieg sind letztlich nichts anderes als Verschiebebahnhöfe mit erheblicher Belastung unserer Nachkommen.

Städte, Gemeinden und Kreise, vor allen Dingen ihre Bürger spüren immer mehr die vom Bund auferlegten Belastungen. Kommunen müssen zur Bewältigung ihrer Pflichtaufgaben Haushaltssicherungskonzepte beschließen, die ihren politischen Handlungsspielraum quasi zum Erliegen bringen. Die kommunale Politik wird mehr und mehr gezwungen, Mängelverwaltung zu betreiben: Lassen sich Schwimmbäder oder der Bau von Schulen und Kitas noch finanzieren? Wie wird die vom Bund vorgegeben Klimapolitik umgesetzt? Bergisch Gladbach ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen.

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Auch wenn Anfang 2024 vom Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beschlossen wurde, das zweifellos einige Verbesserungen gebracht hat, bleiben viele Fragen offen. Vorschläge, wie die Gemeinden dauerhaft ihre Aufgaben erfüllen können, gibt es genug. Eine ernsthaftes Herangehen an eine grundlegende Finanzreform aber vermissen wir.

Die FWG sieht darin eine Gefährdung unserer Demokratie. Denn wenn die Politik vor Ort wegen der vielen vom Bund und Land erzwungenen Pflichtaufgaben nicht mehr in der Lage ist, Leistungen für ihre Bürger anzubieten, die das Leben in ihren Gemeinden lebenswert machen, entsteht Politikverdrossenheit.

Die FWG will das nicht hinnehmen. Wir unterstützen uneingeschränkt die Forderung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Städte- und Gemeindebundes an die Verantwortungsträger auf Bundes- und Landesebene, zur finanziellen und personellen Entlastung der Kommunen beizutragen.

Die FWG fordert die Bundestagskandidaten des Rheinisch-Bergischen Kreises auf, sich diesen Forderungen anzuschließen und sich für eine grundlegende Neuordnung der Gemeindefinanzierung stark zu machen.

Wir anerkennen aber auch, dass die Kommunen in eigener Verantwortung stehen, nachhaltig zu wirtschaften. Eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit würde ebenso wie eine Digitalisierung der Verwaltungsabläufe zur Kostensenkung beitragen. Aufgabenkritik, also das Hinterfragen des Nutzens von Projekten, müssen selbstverständlicher Standard werden, sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik.

Die FWG hat einen solchen kommunalen Prozess in Bergisch Gladbach mit ihrem eingebrachten Haushaltsbegleitbeschluss maßgeblich angestoßen und pocht weiterhin auf strikte Haushaltsdisziplin. Es muss aber mehr geschehen, um die Gemeindefinanzen auf eine solide Basis zu stellen. Der neue Bundestag darf sich vor einer Lösung nicht mehr drücken.