Die FWG macht sich schon immer dafür stark, den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben, wenn das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung auf übergeordneten Straßen grundsätzlich Geschwindigkeitsregelungen unter 50 km/h verhindern. Nur wenige, zudem noch eng definierte Tatbestände (Schulen, Altenheime, Kindergärten, Spielplätze, Lärmschutz) geben Kommunen die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen. Aber auch bei innerstädtischen Straßen ist die Durchsetzung geschwindigkeitsreduzierter Zonen an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das passt nicht mehr in unsere Zeit. Die Erweiterungsmöglichkeiten des Straßenraums sind nun einmal begrenzt und moderne Mobilität erfordert eine gleichberechtigte, vor allem gefahrlose Teilung.

Auf Antrag der FWG ist die Stadtverwaltung dem Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten, das sich seit Langem um mehr Selbstbestimmung der Kommunen in dieser Frage bemüht. Dies hatte zunächst Erfolg, denn der am Ende zuständige Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24.11.23 eine entsprechende Gesetzesänderung auf die Tagesordnung gesetzt. Eine Zustimmung galt eigentlich als sicher. Aber es kam anders. Der Entwurf und die damit verbundene Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wurde mehrheitlich abgelehnt. Auch von der schwarz-grünen NRW-Regierung. Für uns völlig unverständlich.

Gierather Straße: Bis zur Stadtgrenze gilt auf Kölner Gebiet 30 km, danach nicht mehr.

In Bergisch Gladbach gibt es dazu einen aktuellen Fall: Es geht um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Gierather Straße ab der Stadtgrenze Köln, die wir wie der dortige Bürgerverein befürworten, weil diese Strecke der Fortsetzung der geplanten Radpendlerroute von und nach Köln entspricht. Dort ist die Geschwindigkeit bereits entsprechend herabgesetzt. Die Stadtverwaltung macht aber eine Reihe von Bedenken geltend, die wir jedoch nicht teilen.

Wir kritisieren unabhängig davon einmal mehr, dass sich Bund und Land bei anderen Fragen nicht scheuen, den Kommunen immer mehr Pflichten aufzuerlegen, gleichzeitig aber nicht bereit sind, bei Themen von starkem örtlichen Interesse deren Handlungsspielräume zu erweitern.