Der Regionalrat, das Parlament der Bezirksregierung Köln, hat am 11. Juli 2025 mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und AFD einen neuen Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Köln beschlossen. Der Plan bildet die verbindliche Grundlage für die Entwicklung von Siedlungs- und Wirtschaftsflächen, Freiräumen und Infrastrukturen in den nächsten Jahren. Er ist Vorlage für die Aufstellung oder Korrekturen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Kommunen. Das bedeutet aber nicht, dass er im Einzelfall umgesetzt werden muss. Darüber entscheidet die Kommune. Sie kann beispielsweise auch Flächen, die der Regionalplan für Besiedlungen vorsieht, unberührt lassen.
In einer Pressemeldung der Bezirksregierung heißt es, dass neben der Stärkung attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandorte klare Akzente im Klima- und Freiraumschutz gesetzt wurden. Das Planungswerk schaffe die Grundlage für die Kommunen, auf die großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte wie die Auswirkungen des demografischen Wandels planerisch reagieren zu können. Insbesondere sei es gelungen, auf den Zuwachs der Bevölkerung von 2,9 Prozent im Regierungsbezirk innerhalb der letzten zehn Jahren mit entsprechenden Gebietsausweisungen zu reagieren.
Hervorgehoben wird auch die breite Beteiligung der öffentlichen Institutionen und der Bürgerschaft, die sich mit 8.000 Stellungnahmen eingebracht haben. Wieviel von diesen Stellungnahmen tatsächlich zu Korrekturen geführt haben, bleibt aber offen.
Was Bergisch Gladbach betrifft, sind etwa Bedenken des Rheinisch-Bergischen Kreises mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Umwandlung der Waldflächen an der A4 in einen allgemeinen Besiedlungsbereich nicht berücksichtigt worden.

Ausschnitt des Flächennutzungsplans von Bergisch Gladbach

Der neue Regionalplan mit mehr Besiedlungsflächen entlang der A4
Die FWG hat dem Aufstellungsbeschluss des neuen Regionalplans nicht zugestimmt. Wenn auch anzuerkennen ist, dass die mit dem Plan formulierten Ziele, Biotopverbund, Frischluftversorgung und mehr Hochwasserschutz deutlicher gesetzt wurden, wird angesichts des immer spürbareren Klimawandels ein wichtiges Ziel verfehlt, den Flächenverbrauch auf 5 ha/Tag zu begrenzen. Hinzukommt, dass Verkehrsflächen nicht einmal mehr in diese Berechnung einbezogen werden müssen.
Die Chance, durch den Erhalt und Ausbau der Frei- und Naturflächen nachweisbar kühlende Effekte zu erzielen, die die Ballungsräume dringend benötigen, wurde nicht ausreichend genutzt.