Die Freie Wählergemeinschaft Bergisch Gladbach hat hinsichtlich des von der Regierung Laschet im Schnellverfahren eingebrachten Gesetzentwurf zur Pandemiebekämpfung schwerwiegende Bedenken.

FWG-Vorsitzender Benno Nuding: „Das massive Durchgriffsrecht, das Landesregierung, Ministerien und Verwaltungen gegeben werden soll, birgt eine erhebliche Gefährdung unserer Grundrechte in sich, insbesondere weil das Gesetz mit Ausnahme einzelner Regelungen zeitlich nicht befristet ist.“ Die Souveränität des Parlaments werde aufgehoben. Es blieben auch Fragen offen, wann zukünftig ein solches Gesetz zur Anwendung kommt. In der Begründung habe man zwar auf das Corona-Virus abgestellt, im Gesetz selbst sei aber lediglich allgemein von übertragbaren Krankheiten die Rede. Als Grundlage für die Gesetzesanwendung genüge die Feststellung des Bundes, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt sei.

Die Maßnahmen zur Konzentration der Behandlung von Patienten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind richtig. Die Freie Wählergemeinschaft stellt aber fest, dass die Landesregierung in den letzten Jahren genug Zeit gehabt hat, für epidemische Krisensituationen Vorsorge zu treffen. Das hat sie versäumt. Negatives Beispiel ist die Versorgungslage der Krankenhäuser und insbesondere der Altenpflege mit persönlichen Schutzausrüstungen. Zu befürworten ist, dass dieser Zustand, hoffentlich nicht zu spät, schnellstens abgestellt werden soll.

Die Freie Wählergemeinschaft begrüßt, dass im Bereich der Kommunalverwaltung jetzt etwas möglich wird, das man immer gefordert habe: Einen erleichterten digitalen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu notwendigen Dienstleistungen. Tatsache ist, dass Land und Stadt hier erheblichen Nachholbedarf haben. Bei der Digitalisierung von Verwaltungsakten steht Bergisch Gladbach nach einer Studie von Bitcom Research an vorletzter Stelle aller deutschen Großstädte. 

Die FWG hatte schon zu Beginn der Krise angeregt, die Aufstellung ihrer Bewerber für die Kommunalwahl über Videokonferenz oder per Briefwahl vorzunehmen. Dies wurde mit Verweis auf das bestehende Kommunalwahlrecht abgelehnt. Jetzt aber sollen nach dem Pandemie-Gesetz sogar digitale Ratssitzungen möglich werden, die zudem ohne öffentliche Kontrolle stattfinden.

Die Freie Wählergemeinschaft fordert die Landesregierung auf, die für den 13.9.20 geplante Kommunalwahl zu verschieben. Versammlungen zur Aufstellung von Wahlkreisbewerbern werden auch nach dem 19.4.20, wenn überhaupt, nur stark eingeschränkt unter Ausschluss vieler Mitglieder möglich sein. Das gilt für alle Parteien und Wählergemeinschaften. Hinzukommt, dass in vielen Kommunen sich erstmals bewerbende Wählergruppen, gerade aus dem Bereich der Bürgerbewegung, bis Mitte Juli Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Das dürfen sie aber erst nach der Aufstellung ihrer Bewerber. Selbst im Mai oder Juni wäre das Sammeln der Unterschriften an der Haustür oder auf öffentlichen Plätzen kaum machbar. Auch bei Aufheben der strikten Kontaktsperre werden die Menschen nicht zu solchen Aktionen bereit sein. Dieser Zustand lässt sich nur durch Verschiebung der Kommunalwahl oder durch eine Verordnung beheben, die hinsichtlich der Unterstützungsunterschriften Sonderregelungen vorsieht