Aufgrund des Veranstaltungsverbotes der Stadt Bergisch Gladbach, aber auch im Sinne eines verantwortlichen Handels hat die Freie Wählergemeinschaft ihre für den 19. März 2020 vorgesehene Kandidatenaufstellung für die Kommunalwahl 2020 verschoben. Ein neuer Termin soll so schnell wie möglich gefunden werden.
Für die FWG stellt sich nunmehr aber auch die Frage, ob alle vorgesehenen Fristen für die Kommunalwahl aufrechterhalten werden können, zumal nicht sicher ist, ob das Veranstaltungsverbot nach dem 19. April verlängert werden muss.
Selbst wenn man annimmt, dass eine Kandidatenaufstellung während des Verbotszeitraums im öffentlichen Interesse liegt, ist den Mitgliedern andererseits eine Teilnahme an solchen Veranstaltungen derzeit kaum zumutbar.
Nach Ansicht der FWG ist damit aber auch fraglich, ob Rats- und Ausschusssitzungen im Verbotszeitraum durchgeführt werden können, zumal wenn die Öffentlichkeit der Sitzungen nicht hergestellt werden kann.
Die FWG regt an, dass die Wahlleiter und Wahlleiterinnen der Städte und Gemeinden mit dem Landeswahlleiter das Kommunalwahlrecht NRW dahingehend überprüfen, ob Kandidatenaufstellungen auch online erfolgen können oder ob aufgrund der Corona-Krise nicht die Abgabefristen an die Wahlämter und damit letztlich sogar der Zeitpunkt der Kommunalwahl zu überdenken sind.