Am 3. Dezember 2019, also vor über drei Monaten tagte der Rats-Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr (AUKIV) der Stadt Bergisch Gladbach.
Zur Entscheidung und Vorbereitung der Ratssitzung befasste er sich unter anderem mit den Gebührensatzungen und Nachtragssatzungen zu Abfall und Abwasser. Was zunächst harmlos klingt und reine Verwaltungsvorgänge vermuten lässt, hat in Wirklichkeit erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Sehen wir uns einmal beispielhaft den Abrechnungsbereich ‚Niederschlagswasser‘ an. Hier wurde ein Gebührenanstieg von 2019 auf 2020 um rund 16 Prozent beschlossen. Die Bescheide flatterten bereits Anfang Februar 2020 in die Haushalte.
Bis heute lässt sich wegen des fehlenden Protokolls der genannten Rats-Ausschuss-Sitzung nicht nachvollziehen, ob es zu diesem Punkt eine Diskussion oder Fragen gab, ob eine solche Preiserhöhung berechtigt ist.
Schaut man sich einmal die Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren an, stellt man fest, dass die sogenannten kalkulatorischen Zinsen einen Riesenkostenblock von über 3,9 Mio. Euro verursachen. Das ist ein Betrag von über einem Drittel der Gesamtkosten.
Kalkulatorische Zinsen stellen eine fiktive Verzinsung des eingesetzten Kapitals dar und dürfen in die Gesamtkalkulation der Gebühren einfließen. In einem Urteil aus dem Jahr 2005 hat das OVG Münster für Berechnungen einen Mischzinssatz als zulässig erachtet, der zwischen dem Zinssatz für Spareinlagen und dem Zinssatz für Kredite mit Fremdkapital liegt. Das waren damals 6 Prozent. Nun sind Gemeinden offenbar dazu übergegangen, diesen Zinssatz auf Dauer festzuschreiben. Die Gemeindeprüfungsanstalt GPA empfahl für 2019 einen Prozentsatz knapp unter 6 Prozent für 2019 der „um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden“ könne. Das mag rechtlich zulässig sein, entspricht aber keineswegs der wirklichen Entwicklung. Selbst Richter des OVG Münster sind inzwischen der Meinung, dass angesichts der Niedrigzinsphase ein solcher Ansatz der Überprüfung bedarf.
Die Höhe des kalkulatorischen Zinses im Betriebsabrechnungsbogen des Abwasserwerks Bergisch Gladbach deutet darauf hin, dass bislang keine Anpassung an einen Zinssatz erfolgt ist, der dem realen Marktgeschehen entspricht.
Die Freie Wählergemeinschaft Bergisch Gladbach fordert hier detaillierte Aufklärung. Wir bestehen aber auch darauf, dass politische Diskussionen zeitnah offengelegt werden. Dies muss geschehen, bevor die Bescheide über Abwassergebühren bei den Bürgern landen. Es ist unverständlich, dass die Erstellung von Protokollen der Sitzungen von Ratsausschüssen mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Übrigens, der Vorsitzende des genannten Ausschusses Christian Buchen will CDU-Bürgermeister dieser Stadt werden.