Der Kölner Stadtanzeiger berichtet über ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln, bei dem es um die Bebauung eines Grundstückes in Frankenforst ging. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob sich ein dort geplanter Neubau in die vorhandene Bebauung einfügt. Das Verwaltungsgericht hat diese Frage bejaht, obwohl ein Nachbar beklagte, dass der Neubau fünf Meter höher als das benachbarte Wohnhaus ausfallen soll. Eine erdrückende Wirkung des neuen Hauses, die der Kläger monierte, wurde nicht gesehen, zumal kein Bebauungsplan für das betreffende Gebiet existiert.
Die Richter erklärten aber, dass mit Bebauungsplänen durchaus geregelt werden könne, das bauliche Maß auf das Interesse der dort lebenden Bewohner abzustimmen.
Dieses Beispiel aus Frankenforst macht einmal mehr klar, dass Städte und Kommunen Gestaltung verlangen, sollen sie auch in Zukunft eine städtebauliche Harmonie ausstrahlen. Derzeit provoziert der angespannte Immobilienmarkt eine Bebauung, die die ortsansässigen Bewohnern mit großem Unmut hinnehmen müssen und die sich darüber hinaus ungünstig auf die klimatischen Verhältnisse auswirkt. Grundstücke werden maximal ausgenutzt, verständlich aus Sicht des Investors oder Veräußerers, unverträglich jedoch mit den Erfordernissen, die in dieser Zeit Städtebau und Stadtklima verlangen.
Die Freie Wählergemeinschaft fordert aus diesen Gründen:
- Bebauungspläne, die das bestehende Umfeld stärker gewichten,
- eine restriktivere, nachvollziehbare Anwendung von § 34 BauGB
- Gestaltungsbeiräte, bei denen Bürgerinnen und Bürger ein Wörtchen mitzureden haben
- eine Beteiligung der Bürgerschaft an der Entwicklung von Stadtteilen
- Erhaltungssatzungen für bedeutsame bauliche Zusammenhänge, die den tatsächlichen und nicht einen maximal möglichen Zustand als Ausgangspunkt berücksichtigen. Hier sind selbstbewusstes Handeln und Mut von Verwaltung und Politik gefragt.
- und damit letztlich ein Leitbild für Bergisch Gladbach, das den angestrebten Charakter unserer Stadt beschreibt und an dessen Zustandekommen die Bürger zu beteiligen sind.