Die FWG hatte sich im Zusammenhang mit dem neuen Flächennutzungsplan 2019 dafür eingesetzt, dass klimatisch wirksame Natur-, Frei- und Erholungsflächen auf Bergisch-Gladbacher Stadtgebiet im Gegensatz zu den damaligen Vorstellungen von CDU und SPD erhalten bleiben.
Die FWG folgte damit den über 4.000 überzeugenden Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sowie des Bündnissen der Bürgerinitiativen gegen den von der Verwaltung vorgelegten Flächennutzungsplan. Die dadurch ausgelöste Debatte um die Zweckbestimmung der Flächen bestimmte mehr als zwei Jahre die Stadtpolitik. Am Ende konnte erreicht werden, dass einige Flächen wegen naturschutzrechtlicher Bedenken aus den konkreten Besiedlungsplänen herausgelöst werden (Weiße Flächen). Darauf hatte die FWG seit Beginn ihrer Mitwirkung im Stadtrat und seinen Ausschüssen hingewirkt.
Mit dem im letzten Jahr beschlossenen und dem Flächennutzungsplan übergeordneten Regionalplan der Bezirksregierung Köln wurde diesem Votum gefolgt, allerdings mit der rechtlich notwendigen Maßgabe, dass die weißen Flächen noch einer endgültigen Bestimmung zugeführt werden müssen, da ansonsten der Flächennutzungsplan nicht rechtskräftig wäre.
Diese Entscheidung hat nun der Stadtplanungsausschuss mit unseren Stimmen gefällt. Die Weißen Flächen werden mit kleinen, unbedeutenden Ausnahmen als Freiflächen in den Flächennutzungsplan festgelegt.
Es handelt sich um Areale an der Alten Wipperfürther Straße / Odenthaler Straße, in Katterbach (Lubusch), Unterheide, Peterskaule Nord und Süd (Nußbaum) und Zinkhütte (Neuborner Busch). Darüber hinaus hat die untere Naturschutzbehörde Planungen zur Straßenverlegung der Brüderstraße verworfen, so dass auch hier das Landesnaturschutzgesetz greift und Waldflächen erhalten bleiben können.

„Weiße Fläche“ in Lubusch
Freilich muss nunmehr nach den Vorschriften der Bauleitplanung erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Gang gesetzt werden. Ihr Beginn ist für Mitte Mai vorgesehen.
Wir sind unter Berücksichtigung der ursprünglichen Eingaben der Bürgerinnen und Bürger zum Erhalt der Grünen Stadt Bergisch Gladbach überzeugt, dass ein eindeutiges Votum zur Zweckbestimmung als Natur-, Grün- und Freiflächen abgegeben wird.


