Für Ende Oktober lud die „Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ zu einem kommunalpolitischen Austausch ein. Die Veranstaltung ist inzwischen abgesagt worden und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Es soll um die Aufstellung eines neuen Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sowie um das Agglomerationskonzept unserer Region (regionale Konzentration von Bevölkerung, Wohngebäuden, Arbeitsplätzen, Betriebsstätten, Infrastruktur mit den dazugehörigen sozioökonomischen und räumlichen Verflechtungen) gehen. Wichtige Weichenstellungen also, wie wir in Zukunft in unserer Region leben, besser gesagt leben sollen. Denn bislang sind die Bürgerinnen und Bürger, aber auch wichtige Träger öffentlicher Belange nicht in den Planungsprozess einbezogen worden.

So sind an der Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ Vertreter der Verwaltungen der Stadt Köln, ihrer Anrainerkommunen Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf und Niederkassel sowie die Kreise Rhein-Berg und Sieg beteiligt. Weitere Partner sind der Nahverkehr Rheinland und Verkehrsverbund Rhein Sieg sowie der Region Köln/Bonn e.V.

Mitglieder sind auch die Handwerkskammer zu Köln, die Industrie- und Handelskammern Bonn/Rhein-Sieg und Köln, die Kreissparkasse Köln, die Sparkassen KölnBonn und Leverkusen, der Landschaftsverband Rheinland sowie die DGB-Region Köln-Bonn. 

Eine starke Wirtschaftorientierung also, was auch in den Vorschlägen zur Raumperspektive 2035 der Kooperation deutlich wird. Dort werden Thesen aufgestellt, die durchaus in Zweifel zu ziehen sind, dennoch wie Tatsachen öffentlichkeitswirksam verbreitet werden.

Beispiele:

  • Neue Einwohnerinnen und Einwohner tun unserer Stadtregion gut: Sie machen eine solide Entwicklung von Wirtschaft und Kommunen möglich! 
  • Neue Dichten steigern Lebensqualitäten! 

Ist das so? Gilt das tatsächlich uneingeschränkt? Und empfinden das die Bürger auch so? Und da sind wir beim Thema. Wer bestimmt eigentlich, wie es in der Region weitergeht?

Die letztlich entscheidende Regionalplanung erfolgt durch die Bezirksregierung und den dort angesiedelten Regionalrat. Das ist immerhin ein politisches Gremium. Die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn, die sich als Wortführer in Sachen Regionalplanung versteht, ist es aber nicht.

Leider ist aus unserer Sicht schon die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Regionalplanung unzureichend. Stellungnahmen oder Einsprüche müssen nämlich nicht zu Planungsänderungen führen. Veränderungen können allenfalls durch politischen Druck oder letztlich durch Wahlen erfolgen. Dann ist es aber oft zu spät, denn die Planungsprozesse haben schon ein fortgeschrittenes Stadium erreicht.

Und auch rechtlich ist es leider so: In § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) heißt es: „Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke […] und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Ähnliches gilt für das Raumordnungsgesetz (ROG). Verständlich übersetzt bedeuten diese Passagen aber doch, dass keine echte Diskussion stattfindet, schon gar nicht eine, die andere Ergebnisse als die Planer hervorbringen könnte, also ergebnisoffen wäre.

An den Überlegungen der Kooperation ist die Bevölkerung  gar nicht beteiligt. Nun könnte man sagen, dass es normales Geschäft ist, wenn Verwaltungen vorbereitende Maßnahmen für den Regionalplan treffen. Es mag ja auch sein, dass in ihren Vorschlägen durchaus richtige Ansätze formuliert werden. Zukünftige Probleme des Ballungsraums können in der Tat nur gemeinsam gelöst werden und das Klima macht an der Stadtgrenze nicht Halt. 

Es kann aber nicht sein, dass maßgebende Weichenstellungen außerhalb der Öffentlichkeit und vor allem weitgehend außerhalb der parlamentarischen Diskussion erfolgen. Die Zusammensetzungen der Arbeitskreise sowie der Mitgliederversammlung der Kooperation zeigen, dass sich die Politik bislang eher mit einer passiven Rolle abfinden muss. Das gilt auch für Bergisch Gladbach, wo eine öffentlich zugängliche Diskussion in den zuständigen Ausschüssen des Rates weitgehend unterbleibt.

Die FWG setzt sich dafür ein, dass sich dies ändert. Es wird höchste Zeit, dass eine öffentliche Diskussion über die wichtige Frage, wie hier die Menschen leben wollen, stattfindet, und zwar frühzeitig. Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren erfolgen viel zu spät, so spät, dass die Würfel längst gefallen sind.