Teilgebiete des 2019 beschlossenen Flächennutzungsplans* für Bergisch Gladbach wurden insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes und der Notwendigkeit der „Durchlüftung“ Bergisch Gladbachs entgegen ursprünglichen Absichten keine Besiedlungsflächen. Eine entsprechende rechtsgültige Ausweisung wurde aber zurückgestellt, da parallel die Erarbeitung des übergeordneten Regionalplans auf der Bezirksebene erfolgte.

Die Verabschiedung des Regionalplans im Jahr 2025 führt aber nunmehr dazu, dass endgültig geklärt werden muss, was mit diesen Flächen (als weiße Flächen bezeichnet) geschieht. Dies erfolgt mit Hilfe einer Offenlegung, d.h. einer erneuten öffentliche Beteiligung.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Flächen, wie in der letzten Wahlperiode beschlossen, als Freiräume ohne Besiedlung beizubehalten. Das halten wir für richtig und zwingend notwendig. 

Die FWG hatte schon 2019 die extensive Ausweisung von Besiedlungsflächen innerhalb des Stadtgebietes kritisiert. Immerhin gelang es seinerzeit, wenigstens einige Gebiete als klimatisch bedeutsam einzustufen und sie als Naturräume zu belassen.  Dafür haben wir uns intensiv und erfolgreich eingesetzt. Der jetzt notwendigen entsprechenden rechtlichen Absicherung sollte nichts im Wege stehen.

Solche Biotope im Thielenbrucher Wald tragen erheblich zu Temperaturdämpfungen bei

Die Bedeutung innerstädtischer Frei- und Waldflächen ist durch die Hitzewelle der vergangenen Tage noch einmal unterstrichen worden. Die hohen und gesundheitsgefährdenden Temperaturen haben die Stadtverwaltung veranlasst, „kühle Orte“ auszuweisen, in denen man etwas Schutz vor Hitze finden kann. Sicher wichtig und zu begrüßen. Aber reicht das aus?

Es braucht keine Anleitung zu wissen, dass stadtnahe Wälder und auch unversiegelte Flächen zu einer optimal wirksamen Temperaturreduzierung beitragen. Deshalb müssen wir hier unsere Anstrengungen intensivieren.

Wald gilt als ideale natürliche Klimaanlage, einmal durch die Beschattung , aber auch durch die Verdunstungskälte, die durch die Umwandlung von Wasser aus dem Boden zu Wasserdampf über die Blätter entsteht. Die Temperaturunterschiede zwischen Wald und versiegelten Flächen sind mindestens zweistellig.

Deshalb: Keine Wald- und Freiflächen einschränken oder gar aufgeben. Bäume zur Abkühlung und zur CO2Absorption pflanzen, Böden entsiegeln. Kein weiterer Flächenfraß.

*Aus dem Bauportal NRW: § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufgabe, für „das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.