Ausgangssituation

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Ausweisung der Fahrradstraße am Refrather Hasenweg wegen Mängeln in der Datengrundlage gestoppt. In dem Urteil heißt es wörtlich, dass das vorgelegte Radverkehrskonzept in Verbindung mit dem Fahrradstraßenkonzept den Anforderungen nicht genügt.
Eine Klatsche für die Bergisch Gladbacher Verwaltungsführung, die dennoch unbeeindruckt an ihrem Konzept festhalten will und im zuständigen Ratsausschuss erklärt, dass man nun ein geeignetes Fachbüro für die Vorbereitung der Ausweisung von Fahrradstraßen beauftragen will.

Wir kritisieren dies aufs Schärfste: Die Stadtführung sollte nach dem Urteil zunächst einmal die Füße stillhalten und die Einwände der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Ein unbeeindrucktes „Weiter so“ ist nicht angebracht. Für erneute Geldausgaben für ein externes Büro haben wir kein Verständnis. Allein die erfolgte Umwidmung und die Beseitigung der Verkehrszeichen hat bereits über 53.000 Euro an Kosten verursacht.

Unser Lösungsvorschlag

Wir sind überzeugt, dass der Radverkehr erheblich zur Verkehrsentlastung beiträgt und sich positiv auf unsere Klimabilanz auswirkt. Damit dies wirksam geschieht, müssen in Bergisch Gladbach aber aufgrund der Bebauung und gegebenen Straßenverhältnisse pragmatische Lösungen gefunden werden. Ein Durchdrücken ideologisch motivierter Verkehrsgestaltungen ist nicht angebracht.

Diese Verkehrssituation verlangt keine Fahrradstraße

Die FWG hatte sich als einzige Fraktion von Anfang an gegen die überzogene Ausweisung reiner Fahrradstraßen gewehrt und stattdessen ein Fahrradroutenkonzept verlangt, auf denen sich die Radfahrer unproblematisch und möglichst gefahrlos durch die Stadt bewegen können. Mit einem solchen Konzept könnten die Interessen aller Verkehrsteilnehmer verträglich in Übereinstimmung gebracht werden.

Im Vordergrund soll dabei die Beseitigung von Gefahrenstellen für Radfahrer und eine deutliche Beschilderung der vorgegebenen Wege als Bestandteil des Routennetzes mit klarer Sichtbarkeit auch für den Autoverkehr stehen. Parkplätze müssen dafür nicht generell wegfallen. Gerade sie können sogar dazu beitragen den Verkehr bei beengten Verkehrsräumen zu entschleunigen.

Einen ständigen Wechsel zwischen reinen Fahrradstraßen und normalen Routenführungen für den Fahrradverkehr mit jeweils sehr unterschiedlichen Verkehrs- und Vorfahrtsregelungen tragen zudem zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger bei. Dies gilt erst recht, wenn Fahrradrouten auch über verkehrsberuhigte Zone, z.B Spielstraßen geführt werden.

Wir kritisieren in diesem Zusammenhang auch das ebenfalls im Ausschuss zur Debatte stehende Straßenbauprogramm, das falsche Prioritäten setzt. Vordringlich ist jetzt, die Hauptverkehrswege wieder in einen verkehrstüchtigen Zustand zu versetzen, auch um Lärmschutzbelange endlich wirksam umzusetzen. Dafür müssen zuallererst die knappen städtischen Ressourcen eingesetzt werden.