Ausgangssituation
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Ausweisung der Fahrradstraße am Refrather Hasenweg wegen Mängeln in der Datengrundlage gestoppt. In dem Gerichtsbeschluss heißt es wörtlich, dass das von der Stadt vorgelegte Radverkehrskonzept in Verbindung mit dem Fahrradstraßenkonzept den Anforderungen nicht genügt.
Nun will die Bergisch-Gladbacher Verwaltungsführung ein Fachbüro beauftragen, das die Durchsetzung des mehrheitlich beschlossenen Fahrradstraßenkonzeptes sicherstellt.
Dafür haben wir wenig Verständnis. Angesichts der knappen Kassen, aber auch aufgrund des massiven Protestes der Anwohner wäre Zurückhaltung bei der Ausweisung von Fahrradstraßen angebracht. Allein die erfolgte Umwidmung, die Errichtung und Beseitigung der Verkehrszeichen zur Einrichtung der Fahrradstraße am Hasenweg haben über 53.000 Euro an Kosten verursacht. Die Niederlage vor Gericht muss für uns vielmehr zum Anlass genommen werden, das gesamte Konzept zu überdenken, um eine Lösung zu finden, die allen Verkehrsteilnehmern gerecht wird.
Unser Lösungsvorschlag
Wir sind überzeugt, dass der Radverkehr erheblich zur Verkehrsentlastung beiträgt und sich positiv auf unsere Klimabilanz auswirkt. Damit dies wirksam geschieht, müssen in Bergisch Gladbach aber aufgrund der Bebauung und gegebenen Straßenverhältnisse pragmatische Lösungen gefunden werden. Ein Durchdrücken ideologisch motivierter Verkehrsgestaltungen ist nicht angebracht.

Diese Verkehrssituation verlangt keine Fahrradstraße
Die FWG hatte sich als einzige Fraktion von Anfang an gegen die Ausweisung reiner Fahrradstraßen gewehrt, wenn sie ohne Rücksicht auf Anlieger und gegen die Interessen des Gesamtverkehrs durchgesetzt werden. Stattdessen haben wir ein Fahrradroutenkonzept verlangt, auf denen sich die Radfahrer unproblematisch und möglichst gefahrlos durch die Stadt bewegen können. Mit einem solchen Konzept, das ganz überwiegend ohne die strengen Vorschriften für Fahrradstraßen auskommt, könnten die Interessen aller Verkehrsteilnehmer verträglich in Übereinstimmung gebracht werden. Ein überarbeitetes Konzept muss zusätzlich berücksichtigen, dass sich die Gefährdungssituation durch die Elektrifizierung der Fahrräder erheblich geändert hat.
Im Vordergrund soll die Beseitigung von Gefahrenstellen für Radfahrer und eine deutliche Beschilderung der vorgegebenen Wege als Bestandteil des Routennetzes mit klarer Sichtbarkeit auch für den Autoverkehr stehen. Parkplätze müssen dafür nicht generell wegfallen. Gerade sie können sogar dazu beitragen den Verkehr bei beengten Verkehrsräumen zu entschleunigen.
Ein ständiger Wechsel zwischen reinen Fahrradstraßen und normalen Routenführungen für den Fahrradverkehr mit jeweils sehr unterschiedlichen Verkehrs- und Vorfahrtsregelungen trägt zudem zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger bei. Dies gilt erst recht, wenn die Strecken auch über verkehrsberuhigte Zone, z.B. Spielstraßen geführt werden.


