Das Anfang Mai 2026 bekannt gewordene Urteil des Verwaltungsgericht Köln bestätigt die Einwände der FWG gegen die Umgestaltung bestehender Straßen zu Fahrradstraßen. Das Gericht bemängelte, dass die zu Grunde gelegten Verkehrsdaten für die Ausweisung des Hasenwegs als Fahrradstraße nicht ausreichend sind. Die Stadtverwaltung will das Projekt und weitere ähnliche Vorhaben nunmehr zunächst aussetzen. Wir begrüßen das.

Hasenweg kurz vor der Umwidmung zur Fahrradstraße

Aus gegebenem Anlass wiederholen wir unsere Forderung, das mit breiter Mehrheit beschlossene Radwegekonzept modifiziert umzusetzen, aber von der Einrichtung reiner Fahrradstraßen abzusehen, sofern nicht eine überzeugende Mehrheit der Anlieger die Einrichtung wünscht. (hierzu unser Wahlprogramm) Eine solche Entscheidung muss auf der Basis verlässlicher Daten und der damit verbundenen Konsequenzen für alle Beteiligten getroffen werden. Diese hat die Verwaltung mit genügend zeitlichem Vorlauf zu unterbreiten.

Das bedeutet:

  • Verzicht auf die Einrichtung von Fahrradstraßen mit ihren hohen und auch kostspieligen verkehrstechnischen Anforderungen, wenn dies mit unzumutbaren Beeinträchtigungen verbunden ist und wenn keine Gefahren für den Fahrradverkehr aufgetreten oder bekannt sind. Verzicht auch auf die Ausweisung kleiner Teilstücke als Fahrradstraße im Verlauf einer Fahrradroute, weil dies zu Unsicherheiten der Rad-, aber auch der Autofahrer führt.
  • Stattdessen Ausweisung von Fahrradrouten im beschlossenen Radwegekonzept und ihre deutliche Kennzeichnung 
  • Beseitigung von Gefahrenstellen und unklaren Verkehrssituationen
  • Instandsetzung bestehender Radwege oder für Radfahrer geeigneter Strecken, die bereits als solche ausschließlich von Radfahrern genutzt werden (Beispiel Kürtener Straße)
  • Höherstufung bedeutender Radwege an Landesstraßen auf Bergisch-Gladbacher Gebiet in der von der Bezirksregierung aufzustellenden Prioritätenliste
  • Umsetzung des von der FWG eingebrachten und im Rat beschlossenen Radwege-Pflegeplans