Das NRW-Landwirtschaftsministerium will das Landesforstgesetz und das Gemeinschaftswaldgesetz im Rahmen der Waldstrategie NRW weiterentwickeln.
Damit geht NRW den gleichen Weg, den bereits andere Bundesländer eingeschlagen haben. Im Kern sollen unsere Wälder klimafit und -anpassungsfähig werden. Das ist wichtig und gut. Allerdings steht die Förderung der Forstwirtschaft im Mittelpunkt des Gesetzvorhabens. Das findet nicht überall volle Zustimmung. Ein nicht kleiner Kreis von Ökologen vertritt die Meinung, der Natur auch außerhalb der wirtschaftlichen Nutzung des Waldes eine Chance zur Eigenerneuerung zu geben, zumindest in Naturschutzgebieten. Dieser Aspekt hätte im Gesetzentwurf berücksichtigt werden sollen.
Das geplante Gesetz hat nicht nur Auswirkungen auf die Forstwirtschaft, sondern konkret auf das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger im Wald. Und spätestens hier geht es auch um Lokalpolitik.
Neue Regelungen zum Betreten des Waldes, damit ist auch das Befahren gemeint, sind geplant. Die bisherige Erlaubnis des weitgehend uneingeschränkten Radfahrens im Wald wird entfallen. Querfeldeinfahren auf schmalen Wegen wird nicht mehr erlaubt sein. Trailbau für Mountainbiking in eigener Regie wird untersagt. S-Pedelecs und E-Scooter dürfen keinerlei Forst- oder Waldwege benutzen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Auf solchen Waldwegen ist Radfahren zukünftig nicht mehr erlaubt (Bild: Pixabay)
Die neuen Regelungen sind aus zwei Gründen dringlich geworden: In erster Linie geht es um den Schutz des Waldbodens aufgrund übermäßiger Inanspruchnahme durch extensives Freizeitverhalten, zum Zweiten aber auch um eine wachsende Zahl von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, insbesondere durch das Anwachsen des E-Mountainbikings. Freilich kann das Gesetz erst dann seine Wirkung entfalten, wenn seine Einhaltung sichergestellt wird. Auch fehlt es noch an Klarheit bei der Definition der für den Radverkehr nutzbaren Wege.
Die FWG begrüßt das Gesetzvorhaben. Die unverzichtbaren Funktionen des Waldes müssen geschützt werden. In Abstimmung mit Waldbesitzern besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, Mountainbikestrecken auszuweisen und zu nutzen.


