Binnen sechs Tagen sollen die Schulen nach dem Willen der NRW-Landesregierung bereit sein, ihre Einrichtungen nach den neuen Hygienestandards und Abstandsregelungen umgestellt zu haben. Vorlage dafür ist eine Rundmail des NRW-Bildungsministerium vom 16. April 2020. Sie bezieht sich auf die (uneinheitlichen) Beschlüsse der Ministerpräsidenten vom 15. April und stellt die Schulen nach Auffassung der Freien Wählergemeinschaft Bergisch Gladbach vor nahezu unlösbare Aufgaben.
Einer der zentralen Punkte der Rundmail ist die Einhaltung der Hygienevorschriften. Dabei bezieht sich das Schreiben des Bildungsministeriums auf einen Musterhygieneplan, abrufbar beim Bildungsportal NRW.
Dieser ist allerdings sehr allgemein gefasst und hilft den Schulen derzeit im Grunde nicht weiter. Zwar sollen „in Kürze“ Standards mit den Ärzten bzw. der Gesellschaft für Hygiene, Umwelt- und Präventivmedizin erarbeitet werden, doch wird das kaum in ein paar Tagen möglich sein. Nach wie vor besteht Mangel an Mundschutz und anderen Hygieneartikeln.
Die Schulen werden also zur Zeit mit ihren Problemen allein gelassen.
Aber selbst, wenn die Standards im Mai vorliegen sollten: Wie sind sie zu erfüllen?
Die Schultoiletten sind oft in einem desolaten Zustand. Es fehlt an Waschplätzen und Hygienestationen. Zum Teil findet der Unterricht wegen Schulumbauten in Containern statt, die über keinerlei entsprechende Einrichtungen verfügen. Hinzu kommt die schwierige Beschaffungssituation von Hygieneartikeln.
Das Ministerium gibt in der Mail zwar allerlei Hinweise zur schulpsychologischen Unterstützung. Indes es mangelt an praktischen Hilfestellungen.
Wenig scheint von Seiten der Landesregierung in dieser Beziehung vorbereitet zu sein. Es ist doch kaum nachvollziehbar, dass man auf die Entscheidung vom letzten Mittwoch gewartet hat, bis der Situation angepasste Hygienepläne entwickelt wurden. Es kommt hinzu, dass alle vorgesehenen Maßnahmen unter den Vorbehalt neuer Erkenntnisse der Ministerpräsidenten gestellt werden, die am 30.4. erneut beraten. Handlungssicherheit ist somit derzeit nicht gegeben. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund immer noch vorzunehmender Abstimmungen der Zuständigkeiten. Deshalb muss die Situation vorläufig vor Ort geregelt werden. Im ständigen Dialog mit den Schulleitern müssen die Bedarfe ermittelt werden und gegebenenfalls ein Wechseln in geeignete Schulen und Räumlichkeiten organisiert werden. Das ist Aufgabe der Stadt bzw. des Kreises.
Mittelfristig müssen endlich generell Mindest-Hygienestandards in der Schulen sichergestellt werden: Durch regelmäßige Renovierung der Schultoiletten, durch Handwaschplätze in den Klassenzimmern, an den Aus- und Eingängen zu den Schulhöfen, durch Reinigungs- und Desinfektionspläne.
Was die Ersatzunterrichtung über Digitalisierung betrifft, muss nach Bewältigung der Coronakrise eine Offensive gestartet werden. Zwar ist der persönliche Unterricht von Schülerinnen und Schüler nicht zu ersetzen, doch muss in Krisenzeiten auf solche Mittel besser zurückgegriffen werden können. Sozial bedürftigen Familien muss dabei Hilfestellung geleistet werden. Denkbar wäre auch, wenn man während Schulauszeiten kleinere Schülerlerngruppen in einem hygienesicheren Bereich in der Schule organisieren könnte, um das digitale Lernen zu vereinfachen, ähnlich wie das bei der Notbetreuung praktiziert wurde. Das erfordert aber leistungsstarke Internetzugänge und auch Betreuung. Hilfreich wäre auch die Einrichtung einheitlicher Schulclouds, wie sie an weiterführenden Schulen bereits existieren.