Auch wenn die FWG das Ziel des im Baugesetzbuch verankerten „Bauturbos“ begrüßt, unbürokratisch und schnell Wohnraum zu schaffen, warnen wir vor möglichen Auswüchsen. Beispiel: Die beantragte Bebauung des Strundeparks, vor dem ein Investor einen riesigen Gebäudekomplex in einer Höhe von 27 Metern plant.
Wilfried Förster, Architekt und sachkundiger Bürger für die FWG: Derartige überdimensionierte Baukörper passen nicht zu Bergisch Gladbach, schon gar nicht an dieser Stelle. Sie sind auch durch den Bauturbo nicht zu rechtfertigen.
Der Bauturbo soll in erster Linie zur Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben führen, aber nicht zu Wildwuchs. Die Gesetzesvorschriften heben zwar bisherige Beschränkungen im Genehmigungsverfahren auf, allerdings sollen weiterhin nachbarliche und städtebauliche Belange gewahrt bleiben.
Wichtig ist für uns die zeitliche Beschleunigung eines Bauvorhabens. Wir haben deshalb in der letzten Wahlperiode mit einem Haushaltsbegleitbeschluss die Digitalisierung der Bauakten und des damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahrens vorangetrieben.
Beim Bauturbo besteht die Gefahr, die wir schon schon von der Anwendung des § 34 Baugesetzbuch kennen. Diese Vorschrift regelt die Bebauung außerhalb von Bebauungsplänen. Auch hier spielen nachbarschaftliche Verträglichkeiten eine wesentliche Rolle. Dabei gehen die Interpretationsspielräume aber weit auseinander. Streitigkeiten sind programmiert und führen zu oft gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Bauprojekt nach § 34 Baugesetzbuch

Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Leitplanken zur Handhabung der im Zusammenhang mit dem Bauturbo stehenden Fragen sind ein richtiger Ansatz und werden von der FWG grundsätzlich begrüßt. Es bleibt aber die Frage, ob der Verwaltung damit ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, überdimensionierte Bauvorhaben abzuwenden oder mit den Investoren einen stadtverträglichen Rahmen für ihre Projekte zu vereinbaren. Scheitert dies werden rechtliche Auseinandersetzungen die Folge sein. Die Bereitschaft, sich seitens der Verwaltung auf solche Auseinandersetzungen einzulassen, dürfte schon aus Kapazitätsgründen begrenzt sein.
Es ist deshalb auch Aufgabe der Politik, verantwortungsvoll im Sinne des Stadtbildes von Bergisch Gladbach als Großstadt im Grünen zu handeln. Wir treten dafür ein, dort Wohnraum zu schaffen, wo dies bereits seit mehreren Jahren möglich ist, zum Beispiel auf Zanders. Gerade hier würde ein Bauturbo guttun. Vor dem Hintergrund der neuesten Bevölkerungsstrukturdaten zeigt sich, dass auf Zanders und auf dem Wachendorffgelände genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen, auch einen verstärkten Wohnraumbedarf zu befriedigen. Natur- und Freiflächen müssen dafür jedenfalls nicht in Anspruch genommen werden.


