Ein aktueller Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung sieht vor, dass die Straßenausbaubeträge nun endgültig abgeschafft werden sollen. Das begrüßen wir sehr. Es ist auch eine alte Forderung der Freien Wählergemeinschaften.

Die Regelung soll ab dem 1. April 2024 gelten. Anwohner sind danach von Abgaben befreit, sofern die Straßenbaumaßnahmen nach diesem Zeitpunkt begonnen werden.

Die Abschaffung geht insbesondere auf eine Initiative des Bundes der Steuerzahler zurück. Aber auch die Freien Wählergemeinschaften hatten sich seit langen dafür ausgesprochen. In Bayern und Brandenburg war es den Freien Wählern gelungen, schon frühzeitig eine solche Entlastung durchzusetzen.

Zwar gab es auch in NRW schon Förderprogramme des Landes zur Aussetzung der Beiträge und Rückerstattung der den Kommunen entgehenden Abgaben; diese sind aber zeitlich befristet und hätten jederzeit ausgesetzt werden können.

Laurentiusstraße nach dem Umbau (Foto: Stadt Bergisch Gladbach)

Wichtig für Bergisch Gladbach: Es darf davon ausgegangen werden, dass auch bei einer umfassenden Sanierung der Laurentiusstraße nun gesichert keine Anliegerbeiträge entstehen. Inwieweit die Stadt von den auf sie jetzt zukommenden Kosten entlastet wird, muss noch durch Rechtsverordung geklärt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass eine solche Entlastung durch das Land erfolgt.

Die FWG hatte deshalb der vollen Sanierung zugestimmt, weil diese am Ende günstiger ist als lediglich die Erneuerung der Asphaltdecke. Das ist nunmehr endgültig gesichert, weil mit einer mehrheitlichen Zustimmung zum Gesetz gerechnet werden kann.

Positiv im Sinne der Anlieger dürfte auch die Schloßstraße in Bensberg betroffen sein, deren Erneuerung im Jahre 2018 beschlossen wurde. Dieser Zeitraum wird vom Gesetz noch begünstigt.