Nachdem der Rat der Stadt Bergisch Gladbach bereits wegen eines Verfahrensfehlers hinsichtlich der Offenlegung aufgrund einer Rüge der Bezirksregierung nachsitzen musste, wurde der Flächennutzungsplan jetzt zwar genehmigt, aber nur mit erheblichen Einschränkungen und Streichungen. Das ist zunächst einmal zu begrüßen, wenn auch hinsichtlich der zugelassenen Flächen viele Fragen offen bleiben.

Die Stadtverwaltung behauptet, die vorgenommenen Streichungen seien „erwartungsgemäß“ und mit ihr besprochen worden. Sie beruft sich dabei auf einen Beschluss des Flächennutzungsplanausschusses aus dem Jahr 2017. Dort hatte ihr eine Mehrheit der Mandatsträger die Genehmigung erteilt, für einige ausdrücklich bestimmte, voraussichtlich nicht von vornherein genehmigungsfähige Flächen vorsorglich eine Regionalplanänderung zu beantragen, da auf andere Weise eine Ausweisung als Baufläche ohnehin nicht möglich wäre .

Eine Mehrheit der Mandatsträger gab der Verwaltung darüber hinaus einen Freibrief, auch weitere Regionalplanänderungen zu beantragen, wenn dies erforderlich würde, ohne zu wissen, um welche Flächen es sich handeln könnte. Damit haben sie das Heft des Handels aus der Hand gegeben und dies halten wir für unverantwortlich.

Auf Grundlage der Entscheidung der Bezirksregierung ist nun tatsächlich festzustellen, dass dieser Freibrief möglicherweise für weitere Flächen genutzt wurde, ohne dass darüber Mandatsträger und Öffentlichkeit informiert wurden. Das gilt beispielsweise für die landwirtschaftlich genutzte Wiese Lubusch/Katterbach/Hufer Weg. 

Die Wiese in Lubusch/Katterbach/Hufer Weg

Es muss gefragt werden: Hat die Verwaltung die Öffnungsklausel angewandt, ohne die Mandatsträger im einzelnen zu informieren?

Wenn tatsächlich Gespräche mit der Bezirksregierung geführt worden sind, ist es bezeichnend, dass während des Nachsitzens des Rates im Frühsommer 2019 vom Bürgermeister oder vom Baurat nicht dargelegt wurde, dass mit weiteren Einschränkungen beim FNP zu rechnen sei. Ganz im Gegenteil: Es wurde behauptet, das Nachsitzen sei reine Formsache und es gäbe keine weiteren Einschränkungen.

Nun also doch. Für die FWG stellt die Ablehnung der Bezirksregierung eine weitere Schlappe der Stadt dar. Insbesondere wird deutlich, wie intransparent das Verfahren durchgezogen worden ist. Die Reaktionen der GroKo-Parteien zeigen selbst jetzt noch, wie wenig sie die Meinung der Bürgerschaft interessiert. Die Flächenstreichungen werden heruntergespielt und die CDU behauptet gar, alles sei abgestimmt worden. Wo soll das gewesen sein? In den Ausschuss-Sitzungen und im Rat war jedenfalls nichts darüber zu hören, erst recht nicht in der Öffentlichkeit.

Die detaillierte Begründung der Bezirksregierung zur Streichung einiger Flächen wird interessant sein. Die Stadt verzögert derzeit ihre Offenlegung. Sie wird aber nicht darum herumkommen. Die FWG geht davon aus, dass die Begründung auch auf andere genehmigte Flächen zur Bebauung zutreffen kann, z.B. auf Flächen in Landschaftsschutzgebieten.

Eine Frage ist auch, ob die Regionalpläne, wie von der Stadt gewünscht, überhaupt angepasst werden, so dass der FNP zu einem späteren Zeitpunkt fast vollständig in Kraft treten könnte. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzdiskussion ist dies fraglich. Denn die Umsetzung des FNP bedeutet weitere Bodenversiegelungen, Aufgabe von Frischluftschneisen und Kaltentstehungsgebieten. Kann die Bezirksregierung das verantworten?

Wie aktuell dieses Thema ist, zeigt eine in diesen Tagen vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung in Dresden und vom Potsdam-Institut für Klimaforschung vorgelegte Studie. Deren Ergebnisse machen deutlich, wie dringlich es ist, mehr für Flächenschutz und auch für die Entsiegelung von Böden zu tun.