Mit dem Inkrafttreten des neuen Regionalplans hat die FWG ein wichtiges Etappenziel erreicht. Auch wenn vorgegebene Ziele der Eindämmung des Flächenfraßes insgesamt verfehlt werden, konnte für Bergisch Gladbach ein Teilerfolg erzielt werden. Die unter Genehmigungsvorbehalt gestandenen Flächen (weiße Flächen) des im 2019 vom Stadtrat beschlossenen Flächennutzungsplanes werden im Regionalplan nunmehr abschließend als besiedlungsfrei bestätigt. Dafür hat sich die FWG seit ihrem Bestehen eingesetzt. Für unsere Stadt und die rheinische Bucht klimatisch wichtige Gebiete bleiben somit erhalten:

Es handelt sich um Freiflächen zwischen Odenthaler Straße und Wipperfürther Straße in Hebborn, eine Fläche am Ende des Hufer Weges in Katterbach, eine Freifläche am Braunsberg in Herkenrath, zwei Flächen in Nußbaum, eine Freifläche in Lückerath am Rande des Neuborner Busches, eine Fläche zwischen der B 506 und der Reitanlage in Hebborn sowie eine Fläche an der Heinrich-Strünker-Straße zwischen Paffrath und Köln-Dellbrück.

Idylle am Hufer Weg: Sie bleibt erhalten.

Nun muss in den genannten Bereichen eine Teil-Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im üblichen Bauleitplanverfahren erfolgen. Dazu sagen wir: Die Notwendigkeit des Erhalts von Abkühlungs- sowie Retentionsflächen ist seit den Starkregenereignissen 2021, also zeitlich nach dem Beschluss des Flächennutzungsplanes, unverändert, ja noch deutlicher geworden. Es gibt deshalb keinen Grund, eine Bestätigung des Regionalplans in den genannten Gebieten in Frage zu stellen.