Seit dem 2. September 2026 besteht eine Bewirtschaftungsverfügung des Bürgermeisters für Bergisch Gladbach, die die Ausgaben der Stadt im so genannten freiwilligen Bereich begrenzt, eigentlich quasi unmöglich macht.

Hauptsächlicher Grund: Rückgang der Gewerbesteuereinnamen, der dazu zwingt, die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln deutlich einzuschränken.

Für die FWG greift diese Begründung zu kurz. Es fehlt an einer Erklärung, warum die in den letzten Jahren zu erwartenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer trotz sich verdüsternder Konjunktur zu positiv eingeschätzt wurden. Aber das war es nicht allein. In den vergangenen Jahren wurden sämtliche zulässigen, aber betriebswirtschaftlich unvernünftigen Buchungskniffe angewendet, um den Haushalt ausgeglichen zu gestalten und ihn genehmigt zu bekommen. Eine Schieflage wurde sehenden Auges hingenommen, der Kopf in den Sand gesteckt, Gegenmaßnahmen nicht ergriffen, nicht zuletzt wegen der Kommunalwahl 2025 und der Sorge mit Zumutungen Wähler zu verlieren.

Hinzu kamen die durch Gesetze des Bundes und des Landes NRW auferlegten Pflichten, die immer noch zu einem erheblichen Teil von den Kommunen finanziert werden müssen.

Kultursommer – eine „freiwillige“ Leistung der Stadt

Die vom Bürgermeister verfügte Einschränkung bei den Ausgaben hat aber aus der Sicht der FWG – so ungewöhnlich das klingen mag – durchaus auch etwas Positives. Nunmehr ist eine Konzentration auf das wirklich Notwendige im kommunalen Haushalt angesagt. Ein Erfordernis, auf das die FWG mehrfach, zuletzt bei Einbringung des Haushaltsbegleitbeschlusses 2023 bestanden hat. Mit diesem eine Mehrheit im Rat gefundenen Beschluss sollte mit Sparmaßnahmen von gerade einmal drei Millionen Euro jährlich – das entspricht 0,6 Prozent des Haushaltes – eine Haushaltskonsolidierung eingeleitet werden. Die Umsetzung erfolgte aber überwiegend nicht mit Sparmaßnahmen, sondern Gebühren- und Hebesatzerhöhungen.

Nun also kündigt der Bürgermeister doch endlich kritisches Hinterfragen von Ausgaben an. Das was die FWG immer wieder gefordert hat.

Seit der Aufstellung des Haushaltes 2026 gilt nun zusätzlich ein verbindlicher Personalkostenrahmen, mit dem Kostensteigerungen gedämpft werden sollen. Abweichungen sind dabei möglich, wenn sie zur Sicherstellung zwingender öffentlicher Aufgaben erforderlich sind. Hier vermissen wir eine klare Definition. Immerhin muss die Verwaltung in solchen Fällen Gegenfinanzierungsvorschläge unterbreiten. Allerdings schränkt der Bürgermeister mit seiner an anderer Stelle getroffenen Aussage, über personalwirtschaftliche Maßnahmen hinaus keinerlei verschärfende Regelungen treffen zu wollen, die mit dem Haushalt beschlossene Regelung deutlich ein. Was sich hinter dieser Aussage verbirgt, bleibt im Übrigen unklar.

Die FWG begrüßt die angestrebten Sparmaßnahmen und mahnt die konsequente Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse an. Wir vermissen in diesem Zusammenhang aber weiterhin eine auch für die Bürgerinnen und Bürger verständliche und übersichtliche Darstellung der finanziellen Situation der Stadt, sowohl im Kernhaushalt als auch im Zusammenhang mit den städtischen Gesellschaften. Wichtig bleibt für uns die Herleitung der großen Ausgabenblöcke und deren Entwicklung in den letzten Jahren.