Im Zusammenhang mit der Vorlage des Schwarzbuches des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hat der BdSt NRW auf die finanziellen Gefahren hingewiesen, die für die Kommunen bei der Inanspruchnahme von externen Fördergeldern verbunden sind.
Der Steuerzahlerbund macht deutlich, dass es sich bei den Fördergeldern, die nicht von den Kommunen, so aber durch Land oder Bund aufgebracht werden, selbstverständlich auch um Steuergelder handelt. Das und der Blick auf vermeintlich problemlos zu erhaltende Gelder verschleiern, dass immer auch ein finanzieller Beitrag der Kommunen selbst zu leisten ist, wenn solche Mittel in Anspruch genommen werden. Dieser beträgt in der Regel 30 Prozent des Gesamtprojektes.
Der Steuerzahlerbund NRW hat deshalb fünf Fragen aufgestellt, die sich die Kreis- und Stadtparlamente vor jeder Inanspruchnahme externer Förderungen stellen sollten:
- Brauchen wir das Projekt wirklich? Ist der Bedarf belegt? Diese Fragen könnte man erweitern: Würden wir das Projekt auch umsetzen, wenn wir keine Fördermittel bekämen?
- Welche Alternativen wurden geprüft?
- Sind Risiken, Zuständigkeiten und Förderbedingungen geklärt?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten einschließlich Betrieb und Folgekosten?
- Gibt es einen Punkt, an dem Kosten, Nutzen und Risiken noch einmal überprüft werden und ein Projekt notfalls gestoppt werden kann?

Auch bei Förderung: Nicht immer sind aufwendige Leitsysteme notwendig
Die FWG hat in den vergangenen Debatten mehrfach Vorsicht bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern angemahnt. Wir begrüßen, dass sich die Verwaltung im Rahmen der Haushaltssicherung erstmals dazu bekennt, Förderprojekte realistisch zu planen. Für uns genügt das aber nicht. Es geht nicht nur um die sorgfältige Kalkulation der Projekte, sondern darum, die Frage nach der Notwendigkeit im Sinne der vom Steuerzahlerbund aufgeworfenen Fragen zu klären. Das ist eine Pflichtaufgabe die bislang zu kurz gekommen ist.


