Es ist gekommen, wie es kommen musste. Die vom Kämmerer im Finanzausschuss am 7. Oktober vorgelegten vorläufigen Zahlen über die Finanzsituation Bergisch Gladbachs zeigen, dass die Stadt die auf sie zukommenden Belastungen nicht mehr stemmen kann und unweigerlich auf eine pflichtige Haushaltssicherung zuläuft. Das bedeutet den Zwang zu massiven Einschränkungen bei den freiwilligen Leistungen, zum Beispiel bei der Kultur, den Bibliotheken, Museen, Sporteinrichtungen, Begegnungsstätten.
Für Rainer Röhr, FWG-Vorsitzender, kommt das nicht überraschend. Die FWG-Fraktion hatte sich in der vergangenen Wahlperiode immer wieder für Ausgabenbeschränkungen stark gemacht, weil sie die prekäre Haushaltssituation vorausgesehen hat. Ein von ihr eingebrachter Haushaltsbegleitbeschluss zum noch laufenden Haushalt 2024/25 sah zunächst ein kleines freiwilliges Einsparvolumen von drei Millionen Euro vor, das sich Jahr für Jahr weiter aufbauen sollte. Zumindest mal ein Anfang. Bis heute ist nicht erkennbar, dass der Verwaltungsvorstand der Stadtverwaltung damit begonnen hat, den Beschluss ernsthaft in entsprechende Sparmaßnahmen umzusetzen. Das war wohl auch vor der Kommunalwahl nicht zu erwarten. Nun kommt einen Monat danach die nackte Wahrheit heraus, die sich bereits in den letzten Jahren angedeutet hat. Denn es war klar, dass die von Bürgermeister und Kämmerer angewandte Buchungskreativität (Schütt-aus-Hol-zurück) irgendwann nicht mehr funktioniert, um den den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte
Freilich muss eingeräumt werden, dass die Stadt nicht allein für die Misere verantwortlich gemacht werden kann. Zu Recht weist der Kämmerer darauf hin, dass Bund und Land ihren Konnexitätspflichten weiterhin nicht nachkommen. Der darin enthaltene Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ – das heißt, wer die Gesetze macht sorgt für die Finanzierung – wird weder beim Schul- oder Kitabau noch bei den Transferleistungen im Sozialbereich vollständig umgesetzt. Darüber hinaus ist trotz prekärer Lage der Kommunen immer noch nicht klar, für welche Investitionen denn das öffentlichkeitswirksam angekündigte Infrastruktur-Sondervermögen eingesetzt werden kann. Es wird im Übrigen kaum dazu ausreichen, die in Bergisch Gladbach zu Tage tretenden jahrelangen Versäumnisse auch nur annähernd aufzuholen.

Von einer Zwischenvermarktung des Geländes ist wenig zu hören
Die FWG fordert, nun endlich an die zugesagte Aufgabenkritik heranzugehen und alles auf den Prüfstand zu stellen, das einen ideologischen Beigeschmack hat, um dadurch finanzielle Handlungsfähigkeit bei den wirklich dringenden Aufgaben zu gewinnen. Dazu gehört auch das Ende der Zanders-Träumereien und stattdessen die Akzeptanz des Geländes als langfristiges und sicheres Finanzierungselement für den städtischen Haushalt.


